SAPV


Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) können Menschen seit 2007 in Anspruch nehmen, die unter einer fortschreitenden, weit fortgeschrittenen und nicht heilbaren Erkrankung leiden, die zum Tod führt und für die es keine kurativen Behandlungsoptionen mehr gibt.

Für wen ist die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung geeignet?

Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese be­sondere Versorgungs­form. Die spezialisierte ambulante Palliativ­versorgung richtet sich an Palliativ­patienten und deren soziales Um­feld, wenn die Intensität oder Kom­plex­ität der aus dem Krankheits­verlauf resultierenden Probleme den Ein­satz eines spezialisierten Palliativ­teams (Palliative Care Team) not­wendig macht – vorüber­gehend oder dauerhaft.

Welche Aufgaben erfüllt die SAPV?

Jeder Mensch sollte am Ende seines Lebens die Chance be­kommen im Kreise seiner nächsten An­gehörigen mit Würde Ab­schied nehmen zu dürfen. Dafür steht ein Team von Ärzten und Pflege­fach­kräften, die alle eine zusätz­liche Aus­bildung in „Palliative Care“ erworben haben, rund um die Uhr zur Verfügung.

Es geht dabei um die Be­gleitung der Er­krankten sowie deren An­gehöriger und Personen, die dem Patienten nahestehen. Die SAPV kommt dann in Frage, wenn die all­gemeine ambulante Ver­sorgung nicht mehr ausreichend ist. Sie stellt ein inter­disziplinäres Netz­werk zur Ver­fügung, um ein Leben bis zum Tod in der ge­wohnten häus­lichen Um­gebung weiter­hin zu ermöglichen.

Wie erfolgt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung?

Sie erfolgt im Rahmen einer aus­schließ­lich auf Palliativ­versorgung aus­gerichteten Versorgungs­struktur. Diese um­fasst ins­besondere spezialisierte palliativ­ärztliche und palliativ­pflegerische Beratung und / oder eine (Teil-)Vers­orgung, insbesondere psycho­sozialer Begleitung, einschließ­lich der Koordination von not­wendigen Versorgungs­leistungen.

Wer ist Ihr erster Ansprechpartner für die SAPV?

Ihr behandelnder und ver­trauter Haus­arzt ist weiter­hin erster Ansprech­partner. Insofern ergänzt und unter­stützt die palliativ­medizinische Betreuung die haus­ärztliche Ver­sorgung. Durch die Ver­netzung und Kooperation der Palliativ- und Hospiz­arbeit in den einzelnen Regionen gelingt es uns, schwerst­kranken Menschen in ihrer letzten Lebens­phase eine ganz­heitliche ambulante und stationäre Betreuung an­zubieten, die sich nach den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen richtet. 

Wir sind für unsere Palliativpatienten 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar.

Unsere Aufgaben für Sie in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung

  • Schmerzlinderung
  • Enge Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten und Palliativ Care Teams
  • Portversorgung, Wundpflege, Schmerzpumpe etc.
  • Symptomkontrolle
  • Organisation von Hilfsmitteln
  • In der Auseinandersetzung mit Tod und Sterben unterstützen wir Sie gerne
  • Beratung zu weiteren Unterstützungsangeboten
  • Unterstützung beim Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Unterstützung und Begleitung von Betroffenen und Angehörigen
  • Einbindung unserer Netzwerkpartner
  • Vermittlung von ethischen Fallberatungen
  • Vorausschauende Versorgung mit aufgrund des Krankheitsbildes möglicherweise erforderlichen Notfallmedikamenten
  • Absprachen mit Hausärzten, Fachärzten, Pflegediensten, Krankenkassen, stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizdiensten, Sanitätshäusern, Apotheken, Seelsorgern
  • Gesprächsangebot für Patienten/innen und Angehörige ohne Zeitdruck, insbesondere Beratung zu pflegerischen Maßnahmen, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, sowie zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wir unterstützen Sie mit unserem Palliativteam – sprechen Sie uns an

Wir bieten diese überwiegend als additiv unterstützende Teilversorgung an, d.h. das Palliativteam ist eine Ergänzung zu den bestehenden und begleitenden Diensten. Der vertraute Hausarzt bleibt auch bei der Hinzuziehung eines Palliativmediziners immer erster Ansprechpartner der Patienten und ist weiterhin in die Versorgung einbezogen.

Mit Einführung des § 37b im Sozialgesetzbuch (SGB V) im April 2007 können betroffene Patienten, deren Lebenserwartung begrenzt und deren Versorgung besonders aufwendig ist, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Anspruch nehmen.

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