SAPV
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) können Menschen seit 2007 in Anspruch nehmen, die unter einer fortschreitenden, weit fortgeschrittenen und nicht heilbaren Erkrankung leiden, die zum Tod führt und für die es keine kurativen Behandlungsoptionen mehr gibt.
Für wen ist die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung geeignet?
Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht – vorübergehend oder dauerhaft.
Welche Aufgaben erfüllt die SAPV?
Jeder Mensch sollte am Ende seines Lebens die Chance bekommen im Kreise seiner nächsten Angehörigen mit Würde Abschied nehmen zu dürfen. Dafür steht ein Team von Ärzten und Pflegefachkräften, die alle eine zusätzliche Ausbildung in „Palliative Care“ erworben haben, rund um die Uhr zur Verfügung.
Es geht dabei um die Begleitung der Erkrankten sowie deren Angehöriger und Personen, die dem Patienten nahestehen. Die SAPV kommt dann in Frage, wenn die allgemeine ambulante Versorgung nicht mehr ausreichend ist. Sie stellt ein interdisziplinäres Netzwerk zur Verfügung, um ein Leben bis zum Tod in der gewohnten häuslichen Umgebung weiterhin zu ermöglichen.
Wie erfolgt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung?
Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur. Diese umfasst insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und / oder eine (Teil-)Versorgung, insbesondere psychosozialer Begleitung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen.
Wer ist Ihr erster Ansprechpartner für die SAPV?
Ihr behandelnder und vertrauter Hausarzt ist weiterhin erster Ansprechpartner. Insofern ergänzt und unterstützt die palliativmedizinische Betreuung die hausärztliche Versorgung. Durch die Vernetzung und Kooperation der Palliativ- und Hospizarbeit in den einzelnen Regionen gelingt es uns, schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine ganzheitliche ambulante und stationäre Betreuung anzubieten, die sich nach den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen richtet.
Wir sind für unsere Palliativpatienten 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar.
Unsere Aufgaben für Sie in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung
- Schmerzlinderung
- Enge Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten und Palliativ Care Teams
- Portversorgung, Wundpflege, Schmerzpumpe etc.
- Symptomkontrolle
- Organisation von Hilfsmitteln
- In der Auseinandersetzung mit Tod und Sterben unterstützen wir Sie gerne
- Beratung zu weiteren Unterstützungsangeboten
- Unterstützung beim Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Unterstützung und Begleitung von Betroffenen und Angehörigen
- Einbindung unserer Netzwerkpartner
- Vermittlung von ethischen Fallberatungen
- Vorausschauende Versorgung mit aufgrund des Krankheitsbildes möglicherweise erforderlichen Notfallmedikamenten
- Absprachen mit Hausärzten, Fachärzten, Pflegediensten, Krankenkassen, stationären Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizdiensten, Sanitätshäusern, Apotheken, Seelsorgern
- Gesprächsangebot für Patienten/innen und Angehörige ohne Zeitdruck, insbesondere Beratung zu pflegerischen Maßnahmen, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, sowie zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wir unterstützen Sie mit unserem Palliativteam – sprechen Sie uns an
Wir bieten diese überwiegend als additiv unterstützende Teilversorgung an, d.h. das Palliativteam ist eine Ergänzung zu den bestehenden und begleitenden Diensten. Der vertraute Hausarzt bleibt auch bei der Hinzuziehung eines Palliativmediziners immer erster Ansprechpartner der Patienten und ist weiterhin in die Versorgung einbezogen.
Mit Einführung des § 37b im Sozialgesetzbuch (SGB V) im April 2007 können betroffene Patienten, deren Lebenserwartung begrenzt und deren Versorgung besonders aufwendig ist, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Anspruch nehmen.